Unser Service bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten.
Wir unterstützen Sie im Notfall, bei Informationen zur Reisewarnungen oder bei diversen Fragen.
Hier finden Sie aktuelle reisemedizinische Informationen:
Bitte halten Sie folgende Antworten – soweit verfügbar – bereit: Kontakt in der Heimat: Ist jemand zu benachrichtigen, Name, Erreichbarkeit Telefon: (täglich von 0:00 bis 24:00) ALLGEMEIN VOR DER REISE Medizin – bitte beachten Sie unsere reisemedizinischen Länderinformationen in unserem Service-Bereich Wir haben Ihnen aus der Erfahrung einige Tipps zusammengestellt, denn: ALLGEMEIN AUF DER REISE Medizin Bitte melden Sie sich bei folgenden Ereignissen unverzüglich telefonisch in der Einsatzzentrale der Ärzteflugambulanz (Notrufnummer +43/1/40 144): Bei der Meldung benötigt die Einsatzzentrale folgende Informationen: Pkw Bitte melden Sie sich unbedingt und unverzüglich beim OAFA-Pannendienst (Notrufnummer +43/1/40 166) bei versicherten Ereignissen, für die Sie Hilfe / Ersatz anfordern. Leistungen die nicht vom OAFA Pannedienst organisiert wurden, können nicht ersetzt werden! ALLGEMEIN NACH DER REISE Nach Rückkehr von der Reise nehmen Sie telefonisch Kontakt mit der Leistungsabteilung der OAFA auf (+43 1 / 40 456). Die zugesandte Schadenanzeige ist genau auszufüllen, denn anhand der Belege und der Zusatzinformationen muss Ihr Anspruch geprüft werden. Bitte auch um Angabe weiterer Versicherungen (Kreditkarten, private Krankenversicherung etc.). Die Schadenanzeigen können Sie auch im Download-Bereich beziehen. Medizin Achten Sie bei Ausstellung von Rechnungen bitte darauf, dass eine genaue Diagnose, der Name des Patienten sowie das Geburtsdatum vermerkt sind und behalten Sie Rechnung und Zahlungsbeleg im Original. Bei Verschreibungen (Rezepten) von Medikamenten heben Sie diese gemeinsam mit der Arzneimittelrechnung ebenfalls unbedingt für die Kostenersatzforderung auf. Die vorrangige Einreichung bei Ihrer Sozialversicherung (oder einer privaten Krankenversicherung) ist Voraussetzung für eine Einreichung bei unserer Reiseschutzversicherung. Sie reichen die Originale vorab bei Ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung ein, Kopien Ihrer Rechnungen und Verordnungen senden Sie zusammen mit dem Refundierungsschreiben (oder dem Zahlungsbeleg) der Krankenkasse / privaten Krankenversicherung an die OAFA Schadenabteilung. Reisegepäck Wichtig ist, sich den Schaden sofort bestätigen zu lassen und Anzeige zu erstatten (bei der Fluglinie, Polizei, Reiseleitung – bei der für Sie erreichbaren lokalen Autorität), denn ohne Nachweis/Bestätigung kann keine Refundierung erfolgen! Empfohlene Rückreise, Extrarückreise, Überführung Kontaktieren Sie vor einer ungeplanten Rückreise die Einsatzzentrale der Ärzteflugambulanz und befolgen Sie deren Weisungen. Unsere Einsatzleiter stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Behalten Sie unbedingt alle Reisedokumente (verwendete und unverwendete) sowie Befunde und andere Unterlagen auf. Bei der Überführung eines Verstorbenen sind die saldierten Rechnungen im Original aufzubewahren. Sie benötigen diese für die Einreichung bei der OAFA. Für die Auslandsreise-Krankenversicherung sind unter anderem folgende Unterlagen einzureichen, ein gesondertes Schadenformular ist nicht erforderlich: Die Jahresversicherung hat eine Laufzeit von 365 Tagen ab Abschluss. Es sind alle Reisen bis zur gewählten Höchstdauer während der Laufzeit des Vertrages versichert. Der Reiseschutz kann jährlich erneuert werden und verlängert sich nicht automatisch um ein weiteres Jahr. A C H T U N G: Die offiziellen Reisewarnungen herausgegeben vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (Außenministerium) sind Bestandteil und Grundlage der Versicherungsbedingungen. Die publizierten Informationen werden laufend aktualisiert. Kriegs- und Krisenregionen sind grundsätzlich vom Geltungsbereich ausgenommen. Weiters besteht kein Deckungsschutz für eine der Luftfahrt vorgeschriebene Kriegskasko- und/oder Kriegshaftpflicht Versicherung.
+43 1 40144
Bitte keine e-mail Nachrichten als Notruf
Je vollständiger die Information, die wir erhalten, desto schneller kann geholfen werden.
Als Reisenachweis, sind die Rechnung(en) des/der Reisearrangements und die Original-Transportbelege (verwendete Tickets, Fahrscheine etc. aufheben!) vorzulegen.
Zahlungen bestätigen lassen – Zahlungsbelege aufheben; eine Refundierung ohne Originalbelege ist nicht möglich.
Nicht verwendete Reisedokumente (Tickets, Bahnkarten etc.) sind unbedingt aufzubewahren und auf Aufforderung dem Versicherer auszuhändigen.
Bitte geben Sie Wertgegenstände nie ins aufgegebene Reisegepäck, sondern tragen Sie diese bei sich, ein Versicherungsschutz ist sonst nicht möglich.
Tipp: Überlegen Sie schon beim Packen den Wert Ihres Reisegepäcks inklusive des Koffers, sowie der am Körper befindlichen Kleidung/Accessoires/Schuhe etc. – eine Liste ist im Schadenfall von Vorteil.
Beachten Sie bitte auch die Möglichkeit der Zusatzvorsorge Reisegepäckerhöhung – im OAFA Sekretariat erhältlich.
Hier finden Sie die Anlaufstellen für die Betreuung und Unterstützung für Österreicher im Ausland.